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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FiftyDent GmbH

(Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)

 

1. Allgemeines

1.1.    Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen der Firma FiftyDent GmbH werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann wenn eine Bezahlung an Dritte erfolgt. Abreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Die Parteien sind sich einig, dass eine konkludente Aufhebung des Schriftlichkeitsgebotes durch mündliche Absprachen nicht stattfindet. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam und verbindlich.

1.2.    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von dem Auftragnehmer gelieferten Produkte im Ausland hergestellt sind, falls keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die gelieferten Produkte entsprechen alle dem deutschen Qualitätsstandard.

 

2. Preise

2.1     Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2     Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste und sind unverbindlich. Aufgrund der bei der Herstellung verwendeten Materialien (Keramiken, Edelmetall u. a.) kann es zwischen dem Kostenvoranschlag und dem Liefertermin zu Kostenerhöhungen kommen. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Erhöhung des Angebotspreises aus dem Kostenvoranschlag bis 10% einverstanden, ohne dass es einer gesonderten Information durch den Auftragnehmer bedarf. Erhöht sich der Angebotspreis aus dem Kostenvoranschlag um mehr als 10%, so informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Angabe einer Begründung darüber. Der Auftraggeber hat das Recht, der Preiserhöhung innerhalb von 10 Tagen ab Datum des lnformationsschreibens zu widersprechen. Danach gilt der erhöhte Preis als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung und findet eine Einigung der Vertragsparteien nicht statt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen

 

3. Lieferzeit

3.1     Die angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Der Auftragnehmer gerät mit der Lieferung erst nach Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung, die nicht in einem Schreiben ausgesprochen werden dürfen, in Verzug

 

4. Versand

4.1       Der Versand innerhalb von Europa erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers oder über Abholauftrag durch telefonische Anmeldung beim Auftragnehmer

 

5. Haftung

5.1.      Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Rüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen: neue Abformungen sind beizufügen, bzw. unverzüglich nachzureichen.

5.2.      Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.3.      Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erstlingsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

5.4.      Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren binnen drei Jahren nach Ablieferung der Arbeit, falls nichts anderes vereinbart wurde.

5.5.    Bei unsachgemäßer Handhabung Ihres Zahnersatzes sind die Wiederherstellungskosten nicht von unserem Garantieversprechen erfasst und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

6. Arbeitsunterlagen

6.1.      Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

 

7. Material- und Zubehörteilstellung

7.1.      Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne  etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke  etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

 

8. Zahlung

8.1.      Alle rechts- und steuerwirksamen Einzelrechnungen werden  in einer Monatsaufstellung zusammengefasst und 8 Tage ab Datum der Monatsaufstellung abzgl. 3 % oder  30 Tage ab Datum der Monatsaufstellung netto oder per Sondervereinbarung factoring fällig.

8.2.      Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8.3.      Der Auftragnehmer tritt seine Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoringgesellschaft ab, welche an seine Stelle als Forderungseigentümer tritt. Die Zahlungsansprüche der Firma FiftyDent erlöschen mit der Abtretung. Die Rechnungsbeträge sind dann an die Factoringgesellschaft zu leisten.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1.      An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.

9.2.      Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab. Forderungen und Einwände des Patienten gegenüber dem Auftraggeber sind gegenüber dem Auftragnehmer unerheblich.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Erfüllungsort aller Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien aus Verträgen und der Gerichtsstand ist Düsseldorf, Deutschland.

 

11. Salvatorische Klausel

11.1.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Hilden, 01.10.2013